§1
Dieser Flecken Nastätten gehörend (competiret exceptis regalibus) den Fürstlich Rothenburgischen Herrschaft mit allem Recht und Gerechtigkeiten Situation.
Es liegt derselbe in einem tiefen Thale und ist von seiner Feldmark ringsumher eingeschlossen in einer schon sömmerischen Gegend, 22 1/2 Meilen (eine Meile = ca. 7.500m) von der Residenz Stadt Chassella (Kassel), 1 1/2 Meilen von der Stadt St. Goar und den dabei gelegenen Festung Rheinfels, 3 1/2 Meilen von den Chur-Tierischen Stadt Coblenz und 4 1/2 Meilen von der Chur Mainzischen Residenz Stadt und Reichsfestung Mainz. Grenzet mit seiner Terminey (Gemarkung) gegen Morgen an die Dorfschaft Buch, gegen Mittag an die Dorfschaft Münchenroth und Diethard, gegen Abend an die Dorfschaft Oehlsberg und gegen Mitternacht an die Nassau Weilburgische Ortschaft Miehlen.
Bäche und Brunnen
Fließet ein ziemlicher Bach ungefähr durch die Hälfte dieses Fleckens, welcher von der Dorfschaft Buch durch den Oberflecken herunter kommt, bis an die Brücke beim Adler genannt, wo sich derselbe linkerhand hinunter drehet bis an die Brücke unweit der Lohmühle und mit dem von den Ortschaften Diethard, Niedermeilingen und dem Hohen Samt Hospithal Gronau kommenden starken Bach vereiniget, sodann seinen Lauf rechterhand neben dem Flecken vorbei und in dem Wiesengrund hinunter nach der Nassau-Weilburgischen Ortschaft Miehlen nimmt. So finden sich auch fünf gemeinschaftliche Brunnen und ein Sammel Teich da hier ohne die noch an und in den Häusern befindliche Zieh- und Schöpfbrunnen, dass also dieser Flecken mit hinlänglichem Wasser für Menschen und Vieh auch bei anstehender Feuersbrunst versehen ist.
Sodann befindet sich auch bei dem in hiesiger Terminey gelegenen Hof Schwall ein hiesigem Flecken zuständiger Sauerbrunnen, welchen sich hiesige Einwohner zum beständigen Trinken bedienen. Fischerei Gerechtigkeit Obigem Bach heget Forellen, Aalen, Krebse und Weißfische, welchen die Fürstlich Rothenburgische Herrschaft alleine fischen zu laßen, berechtigt ist.
§. 2 Pahsage
Durch hiesigen Flecken gehet aus dem Reiche und von Frankfurt die Land- und Post Straße nach Nassau; Coblenz und die Niederlande, desgleichen auch noch eine Neben-Straße von St. Goar nach Hessen, wovon außer den hierselbst befindlichen Gastwirten, so davon ansehnlichen, alle übrigen Einwohner aber nicht den geringsten Nutzen haben, sondern viel mehr wegen der schlechten Wege oft großen Schaden an ihren Gütern leiden.
§. 3 Herrschaftlich Adelich und sonstige freie Häuser und Güter
Deren befinden sich dahier und besitzgen
Die Fürstlich Rothenburgische Herrschaft
Eine Zehnd Scheuer ad | 1/8 | Acker | 1 ½ | Ruthen | |
11 ¾ | Ruthen | Garten dabey | |||
20 7/8 | Acker | ¼ | Ruthen | Wiesen und | |
7 1/8 | Acker | 13 ½ | Ruthen | Ländereien | |
Summa | 28 ¼ | Acker | 8 ¼ | Ruthen |
Die Frau von Schütz
Ein Wohnhaus mit zugehöriger Scheuer
ad | 7/16 | Acker | 1 3/8 | Ruthen | |
51 7/8 | Acker | 11 ¾ | Ruthen | Land | |
12 11/16 | Acker | 4 ¼ | Ruthen | Wiesen und | |
1 ½ | Acker | 2 | Ruthen | Garten | |
Summa | 66 3/8 | Acker | 5 | Ruthen |
Der von Sohler
Ein Wohnhaus mit Zubehör
ad | 7/16 | Acker | 1 3/8 | Ruthen | nebst |
1 3/8 | Acker | ¼ | Ruthen | Land | |
15/16 | Acker | 8 | Ruthen | Wiesen und | |
1 ¼ | Acker | 2 | Ruthen | Garten | |
Summa | 41/16 | Acker | 2 ½ | Ruthen |
Die von Romlingische Erben
Das sogenannte Steinerne Haus
ad | 1/8 | Acker | 14 | Ruthen | und |
1/8 | Acker | 12 | Ruthen | Stall und Hofplatz, |
welcher letztern aber mit dem hiesigen Flecken noch strittig ist und der Tanz Platz genannt wird sodann 4 3/8 Acker 8 Ruthen Wiesen und Gärten.
Der in hiesiger Grenze belegene Herrschaftliche Nahsau Weilburgische Hof Aftholderbach,
so ehemals ein Nonnen Kloster gewesen.
56 | Acker | Ruthen | Land | |
23 7/8 | Acker | 16 ¼ | Ruthen | Wiesen und Gärten |
4 ½ | Acker | 11 | Ruthen | Wüstes |
84 ½ | Acker | 8 ½ | Ruthen |
so zu ersagtem Hof gehörig und seit langen Jahren gegenwärtig aber Philip Weiß, Peter Ludwig und Christoph Schmelzeihsen jedem zu 1/3 teilig auf Erbleyhe ausgethan und Contributions frey gewesen sind. Vermöge hohen Reholuti d. d. Cahsel den 19. December 1789. ad num: 596. sind solche auch als Contributions frey wieder catastrirt worden, expost aber hat sich noch ergeben, daß hierunter 2 1/8 Acker 2 Ruthen Hüde Rasen begriffen, so im Jahr 1788. 1788 von den hiesigen Bürgerlichen Gemeinds Nutzungen erst waren dazu erkauft worden, und nicht Contributions frey, sondern wie die Gemeinds Nutzungen auch zum Contributions Verhalt zu ziehen waren.
Des Hofkammer Rath Recken
Erben dafür den so genannten Otto Hof von der fürstlich Rothenburgischen Herrschaft auf doppeltem Fall zu Erblehe und bestehet aus
51 5/8 | Acker | 18 ¼ | Ruthen | Land | |
5 | Acker | 2 ¼ | Ruthen | Wiesen und | |
1 ¼ | Acker | 2 | Ruthen | Garten | |
Summa | 58 1/2 | Acker | 13 ½ | Ruthen |
so bisher Contributions frey gewesen und bleiben vermöge hohen Reholuti vom 3ten September 1789 ad num. 399. fernerhin frey.
Dieselben noch 3 1/4 Acker 12 Ruthen Land so dem hohen Samt Hospithal Gronau zuständig und bisher Contributions frey gewesen sind, ex post hat sich ergeben, daß dieses ersagtem Hospithal Gronau adjudicirte Bürgerliche Stücke und durch blose Negligance des Gerichts und Rath dem Hospithal nicht zum Verhalt zugeschrieben worden seyn und dadurch die Contributions Freyheit erhalten haben sollen.
Philip Jacob Christ zu Oehlsberg und Peter Sopp zu Oberwallmenach
5/8 Acker 15 1/4 Ruthen Land so Kraft hohen Reholuti vom 5ten September 1789 ad num. 402. fernerhin frey bleiben.
Philip Wilhelm Steegs sche et Conhorten
3/8 Ar 15 Ruthen Wiesen, so ursprünglich contributl. qualitaet gewesen und in av. 1728 von dem damaligen Hospithals Kellem Grimmel zu Gronau gegen eine andere Contributions freye Wiese, das Bienengärtgen genannt, eingetauscht und an obige Besitzerin Contributions frey verkauft worden.
Johannes Göddert
die so genannte Gemeinds Hahn Mühle ad 1/8 Ar 17 1/4 Ruthen und ¼ Ar und ¼ Ruthen und Garten dabey.
Peter Schuhmacher jun.
Peter Schuhmacher jun. Die so genannte Heubachs Mühle ad 1/8 Ar 17 1/2 Ruthen nebst 1/8 Ar und 2Ruthen dazugehorig Gartens. Diese beyden Mühlen sind Erbbestand vom fürstlich. Hause Rothenburg und bisher Contibutions frey gewesen, es bleiben solche vermöge hohem Reholuti d.d. Cahsel den 10ten November 1789 ad Num: 528 bey ihrer unüberdenklichen Freyheit.
Dem Amtsverwalter Kohl
den in hiesiger Grenze belegenen so genannten Hof Schwall samt denen dazu gehörigen 2 Bann- und einer neu erbauten Noth-Mühle.
ad | 1 ¼ | Ar | 15 ¼ | Ruthen | |
1 | Ar | 10 ¾ | Ruthen | Garten | |
66 5/8 | Ar | 15 ½ | Ruthen | Land | |
21 7/8 | Ar | 14 ¼ | Ruthen | Wiesen | |
2 7/8 | Ar | 1 | Ruthe | Wüstes | |
Summa | 94 | Acker | ½ | Ruthen |
Dieser Hof sammt dazu gehörigen 2 Bann-Mühlen ist vermöge der von weilend des Herrn Landgrafen Moritz d. d. Cahsel den 3ten September 1789. ad num: 393.ertheilten hohen Reholuti auch wieder als frey catastrirt worden.
Endlich und
Der Nachrichter David Busch
Die Wasenmeisterei und dazu gehörige Gebäude ad 1/4 Ar., 5 Ruthen.
§. 4. Kirchen und ius Patronatus
Es befinden sich dahier 3 Kirchen und zwar in der ersten unten am Ende des Fleckens gelegenen Kirche haben die Reformierten und Lutheraner ihren Gottesdienst alternative zu halten. In der 2ten und mitten im Flecken stehenden Capelle aber, welche die Lutheraner für sich alleine haben und wann die Reformierten in ersterer ihren Gottesdienst halten, diese denselben hierin verrichten. Die 3te ist eine Catholische Kirche, worin sowohl die hiesigen als in allen umliegenden Ortschaften wohnenden Catholicken ihren Gottesdienst halten. Deren jede Religions Kirche auch ihre besondern Prediger hat und von demselben alle actum ministeriales (Diensthandlungen) darinnen verrichtet werden müßen. Das ius Patronatus (Recht der Einsetzung der Geistlichen) wie auch Confirmation und übrige Jura Episcopalia (bischöfliche Rechte) der Reformirten und Lutherischen Pfarrei stehet gnädigster Landesherrschaft und höchstdero nachgesagtem Conhistorio in Cahsel – der Catholischen aber der Fürstlich Rothenburgischen Herrschaft zu.
§ 5. Kirchen und freye Kasten Güther
Außer denen vorgedachten 3 Kirchen und dabey befindlichen Todtenhöfen, so zusammen 1 3/8 Acker 6 1/2 Ruthen halten, finden sich dergleichen Güther dahier nicht.
§ 6. Hospithal
Auch kein Hospithal ist dahier vorhanden.
§ 7. Freye Pfarrhäuser und Güther
Es befinden sich dahier 3 freye Pfarrhäuser wovon das 1te 8 3/4 Ruthen haltend, ein jederzeitiger Reformirter Prediger zu bewohnen und nur 10 1/2 Ruthen Garten dabey zu benutzen hat, und wird lediglich von gnädigster Landesherrschaft salarirt. Das 2te 1/4 Acker 7 1/2 Ruthen haltend, aber von dem jedesmaligen Evanglisch lutherischen Prediger bewohnt wird und hat dabey ein freyes Pfarrguth so aus.
26 3/8 | Acker | 4 ¼ | Ruthen | Land | |
18 | Acker | 15 ½ | Ruthen | Wiesen und | |
2 ½ | Acker | 3 ¾ | Ruthen | Garten | |
Summa | 47 | Acker | 4 ¾ | Ruthen |
bestehet.
Das 3te aber, so von den beyden Catholischen Predigern bewohnet wird, enthält 15 Ruthen, wobey dieselben etliche Stücke Garten ad 1 1/2 Acker 10 1/2 Ruthen Contributions frey zu benutzen haben.
§. 8 Freye Schulhäuser und Güther
Deren befinden sich dahier 2, wovon das erstere ad 8 1/4 Ruthen groß, ein jedesmaliger Lutherischer Praeceptor (Lehrer) bewohnt und hat dabey an Gütern.
6 5/8 | Acker | 11 | Ruthen | Land | |
1 ½ | Acker | 8 ¼ | Ruthen | Wiesen und Gärten | |
Summa | 8 ¼ | Acker | ½ | Ruthen |
Das 2te mitten im Flecken und 1/4 Acker haltend, bewohnt ein jederzeitiger Catholischer Rector der darin Schule hält, wobey derselbe nur 1/8 Acker 11 1/2 Ruthen Garten frey zu benutzen hat. Der Reformierte Praeceptor aber wohnt in seiner eigenen Wohnung und hat nur 1/8 Acker 5 1/2 Ruthen freyen Schulgarten zu benutzen.
§. 9 Mineralia
Außer dem bereits gedachten Sauer-oder Mineral – Brunnen, werden in hiesiger Terminey dergleichen weder gefunden noch gegraben.
§. 10. Gemeinds Nutzungen und Gebräuche
Dieses Fleckens Gemeinschaftliche Nutzungen und Gebräuche bestehen in dem
- Rath Hause ad 7 1/2 Ruthen
- Hirtenhaus 1/8 Ar und 3 Ruthen
- Garten dabey 5 ¾ Ruthen
- Wiesen 2 7/8 Ar und 16 Ruthen
- Waldungen und Buschwerke 1648 ½ Ar und 6 1/4 Ruthen
- Land 206 ¾ Ar und 12 ¾ Ruthen
- Huden(Weiden und Wüstes) 698 3/8 Ar und 15 ¾ Ruthen
- Tristen und Wege 21 3/8 Ar und 2 Ruthen
- Summa 2578 ½ Ar und 2 ¼ Ruthen
Welche dermalen in 192 1/2 Theile eingetheilt, es ist aber solche unständig und haftet auf der Mannschaft, daß derjenige so ein Gemeindsbürger ein ganzes und der Beysitzer nur ein halbes Theil bekommt.
Nach dem hierüber formirten Detaille erträgt es jedem ganzen Theilhaber monatlich
- 13 Steuergulden, 19 albus (Weispfennig), 11 13/17 Heller und jedem halben
- 6 Steuergulden, 23 albus, 5 46/77 Heller zu verhalten,
welche dann auch einem jeden unständigen in sou rubro Catastrieret (seinem Ort) worden.
§. 11. Activa und Pahsiva (Guthaben und Schulden
Hießiger Flecken hat keine Activa wohl aber gemeinschaftliche Pahsiv Schulden, und zwar,
- An hiesigen Gastwirth Diefenbach 600 Gulden
- An den Kaufmann Verflaß 500 Gulden
- Phil. David Auhserehl 375 Gulden
- Johannes Debus, rel.(Witwe) 77 1/3 Gulden
- Die beyden Protestantischen Kirchen Gemeinden zu Erbauung der Kirche an den Städt. Schultheiß Merckel zu Schmalkalden 2200 Gulden
- Noch die Lutherische Gemeinde allein auch an denselben 1350 Gulden
- Summa der Gemeinds Schulden 5102 1/3 Gulden.
Außer diesen aber haben hiesige Einwohner auch einen höchsten Orts eingeforderten Schulden Verzeichnis anno 24.079 1/2 Gulden daß sich also die ganze Summe der in hiesigem Flecken befindlichen Pahsiv Schulden auf 29.181 3/4 Gulden leichte Frankfurter Wehrung belaufen.
§. 12. Bau und Brenn Holz
Hiesiger Flecken ist zwar wie im 10ten § bereits gedacht mit 1648 1/2 Acker 6 1/4 Ruthen gemeinschaftlichen Waldungen und Buschwerk versehen, welche zum Theil mit Eichen und Buchen Ober- und zum Theil auch mit allerhand Unterholz besetzt und größtentheils schlecht sind, woraus hiesige viele Inwohnern so wenig das benöthigte Bau- als Brennholz mehr haben können, und bekommt dermalen jeder Gemeinds Theilhaber im Vorwinter pp: 1/3 Klafter und im Nachwinter nur noch 1/4 Klafter, welche er aber zusammen incl. des Macherlohns mit 3 Gulden 50 Kreuzer leichte bezahlen muß, welchevzu Anschaffung des Vestungs Holzes und sonstigen Unkosten verwendet werden, welches aber nicht einmal die Hälfte des Jahres ausreichend ist, alles übrige nöthig habende Brennholz müßen Sie außerhalb wo Sie solches bekommen können, sehr theuer ankaufen. Ob nun zwar dieser Ort nicht mit hinlänglichem Gehölze versehen ist, so muß er doch alljährlich sein Quantum Vestungs- und Wachtholz nach Rheinfels liefern, oder anderwärts, wo solches noch zu bekommen ist, ankaufen und dahin abliefern, wozu es hiesigem Flecken nach denen erhaltenen Ausschreiben und gemachten Repartitionen nach einer 6 jährigen Durchschnitt 1787. Bis 1792. incl. jährl. pro medio 13 Klafter 10 8/15 Schuh sodann zum Landbrücken und Vestungsbau wie auch zum Behuf der Fürstlich Rothenburgschen Gebäude vermöge eines 9 jährigen durchschnitts und Berechnung de annis 1777 bis 1785 incl. pro medio jährl. dem hiesigen Kirchspiel 102 5/9 Schuh und davon dem hiesigen Flecken ad 4/5 theile 82 2/45 Schuh an Bauholz ertragen.
Außerdem aber muß noch auf jeden Anspann an den hiesigen Beamten ein Karren Holz wofür derselbe aber überhaupt jährlich 8 Klaftern bekommt, gegeben werden. Sodann auch an das Amt zu Reichenberg eben so viel, welches aber seit langen Jahren her auf jede Fuhre mit 20 Kr. leicht bezahlt werden, solches thut auf die sich dermalen dahier befindlichen 70 Fuhren 23 1/3 Gulden leicht. (leichte Frankfurter Währung) Wie dann auch noch an den hiesigen lutherischen Pfarrer 4 Wagen und dem Praeceptor 14 Karren Bestallungs Holz gegeben werden muß.
§. 13. Waldung und Maste
Wie im vergangenen § gedacht worden ist, ist hiesiger Flecken zwar mit gesammtschaftl. Waldungen, guten Theils aber mit wenigen Mast tragenden Bäumen versehen, worinnen hiesige Inwohner, wenn die Maste geräthet, ihre Schweine treiben, aber nicht hinreichend wird, dem ohngeachtet muß doch der Fürstlich Rothenburgischen Herrschaft, es mag die Maste gerathen oder nicht, alljährlich 5 Reichsthaler, 17 Kreuzer schwer (Geld) Forst und Maste Geld, wie auch 2 Malter 5 1/2 Simmer Bopparter Maß Mast Hafer entrichtet werden.
§. 14. Hude und Weide Gerechtigkeit
In dieses Fleckens ganzer Terminey stehet solche hiesiger Gemeinde zu, außer daß die Gemeinde Marteroth auf einem ansehnlichen District auf der Heide von der Holzhäuser Straße an bis an die Marterother Grenze, die Koppel Hude hat, wofür sie aber jährlich 1 Mainzer Malter Weidhafer und 30 kr. leicht (Geld) Hude Geld an hiesigen Flecken geben muß, sodann noch einen sehr geringen Strich, das Müncherother Wäldgen genannt, worin die Gemeinde Münchenroth, wenn solches nicht im Heege liegt und behudet wird, die Mit-Hudensgerechtigkeit hat, wogegen denn hiesiger Flecken in dem Münchenrother Gehölze, jedoch nur an den Schotten Auewiesen, wann die Maste geräthet, mit ihren ihren Schweinen hüden darf. Ob nun zwar diese gesamte Hude sehr weitläufig , jedoch aber gröstentheils schlecht, über das auch, wegen dem Holz Mangel der mehreste Theil von den Waldungen in Heege gelegt ist. So ist doch solche zu Unterhaltung ihres vielen Viehes nicht zureichend, daher dann das Rindvieh mit dem seit etlichen Jahren her angelegten ziemlich vielen Spanischen Klee und sonstigen Gefutter auf den Ställen noch zugefüttert werden muß. Es bestehen aber die Viehheerden dermalen aus
- 34 Pferden
- 73 Ochsen
- 245 Kühen
- 740 Schaafen
§. 15. Schaeferey Gerechtigkeit
Damit ist der hiesige Flecken berechtiget und dürfen die Einwohner so viele Schaafe halten, als sie ernähren können, gegenwärtig aber wird ein zu 740 Stück starker Haufen gehalten, so aber in keinen Pferch geschlagen wird, sondern des Abends wieder auf die Ställe gebracht werden.
§. 16. Markt Gerechtigkeit
Auch damit ist derselbe berechtiget und werden in hiesigem Flecken jährlich 4 Märkte und zwar:
- das erste Leidgardis (Lukasmarkt am 1. Mittwoch im März)
- 2te Johannes (Johannesmarkt am Mittwoch nach 24. Juni)
- 3te October (seit 1742, am 4. Mittwoch im Oktober)
- 4te December Markt genannt werden (Weihnachtsmarkt am 2. Dienstag im Dezember),
worauf zugleich Kram- und auch Vieh Märkte gehalten werden.
§. 17. Brau Gerechtigkeit
Hiesiger Flecken ist damit nicht – sondern die hiesige Gastwirthe, welche zünftige Bierbrauer, als Daniel Munzen rli., Johann Peter Gundrum und Johannes Gallade sind dermalen alleine damit berechtigt.
§. 18. Erbauung, Werth und Miethe der Häuser
Die Häuser hierselbsten sind Theils recht gut, gröstentheils aber mittelmäßig und zum Theil auch sehr schlecht conditionirt und der mehreste Theil mit Schiefersteinen bedeckt, die Hofreiden aber auch zum Theil ziemlich räumlich, viele aber sehr unbequem belegen. Nach hiesigen Ortes Beschaffenheit und da die Einwohner das benötigte Bauholz mehrenteils außerhalb ankaufen müßen, so könnte wohl neu zu erbauen kosten eines der besten 1400 Rth. eines der mittelmäßigen 500 Rth. eines der schlechten 100 auf 70 Rth. und zum Verkauf incl. der Hofreide Werth sein. Eines der besten 1000 Rth. eines der mittelmäßigen 500 Rth. eines der schlechten 60 auf 40 Rth. Sodann an Miethe ertragen, wenn der Eigenthümer alle darauf haftende Onera (öffentliche Lasten) publica auf sich behalte eines der besten 30 Rth., eines der mittelmäßigen 15 Rth., eines der schlechten 4 auf 3 Rth.
§. 19. Anzahl der Häuser und darinnen befindlichen Menschen
Es bestehet dieser Flecken gegenwärtig aus 157 Contribuablen (zu versteuernden) Häusern incl. der Gemeinds Schäfer- und Hirten Häuser und eine separate Scheuer, sodann in 18 Contributions freyen Gebäuden, daß sich also die ganze Anzahl auf 176 Feuerstätten beläuft und wohnen darinnen so dermalen in loco (wirklich am Orte) befindlich sind
- 192 Männer
- 233 Weiber
- 254 Söhne
- 272 Töchter
- 35 Knechte
- 69 Mägde
Summa Menschen 1055.
Hierunter befinden sich an Hantierungs- und Gewerbeteibenden Personen
- 6 Bäcker
- 3 Metzger
- 5 Maurer
- 5 Leinweber
- 3 Küfer
- 2 Knopfmacher
- 3 Sattler
- 4 Schreiner
- 3 Fenstermacher
- 1 Schloßer
- 8 Schneider
- 16 Schuhmacher
- 3 Strumpfweber
- 3 Schmiede
- 1 Nagelschmied
- 1 Kupferschmied
- 1 Seiler
- 1 Gürtler
- 1 Töpfer
- 1 Lohgerber
- 1 Leien- oder Schieferdecker
- 1 Chirurgus (Wundarzt)
- 10 Kaufleute
- 3 Huthmacher
- 1 Weißgerber
- 1 Künstler
- 1 Wagener
- 1 Perüquenmacher
- 2 Zimmerleute
- 15 Tagelöhner
- 28 Tagelöhnerinnen
- 11 Wirthschaften
- 10 Müller
- 4 Mehlhändler
- 13. Juden so schlachten und allerhand Händel treiben,
und sind in Herrschaftl. Heßen Cahselischen Diensten
- 1 Postverwalter so auch Acciser
- 1 Zöllner
- 2 Land und
- 2 Postkeuter
- ein Kaiserl. Posthalter
in fürstl. Rothenburgischen Diensten
- 1 Oberschultheiß, der auch zugleich Renthmeister
- 1 Unterschultheiß
- 2 Gerichtsschöpfen wovon 2 Reformierter, 3 Lutherischer und 2 Catholischer Religion
- 1 Förster
- 1 Wagenmeister
- 1 Excecutant (Gerichtsvollzieher) und
- 1 Amtsdiener oder Bittel
in Geistlichen Diensten
- 1 Reformierter Pfarrer
- 1 Lutherischer Pfarrer
und
- 2 Catholische Prediger
- 1 Reformierter und
- 1 Lutherischer Praeceptor
- 1 Catholischer Rector und
- 3 Klöckner
In Gemeinds Diensten
- 1 Vorsteher
- 1 Bürgermeister
- 2 Feld- und Waldschützen
- 2 Nachtwächter und
- 3 Kuh- Schwein- und Ochsen Hirten
An Geschirr befinden sich dermalen dahier überhaupt 70 einfach bespannte Karren zu 1 Pferd oder 2 Ochsen.
§. 20. Mühlen
Deren befinden sich in heißigem Flecken und deßen Terminey 10. wovon 5 gebannte und 5 freywillige Mahlgäste haben und leztere zum Theil auch Handels Mühlen sind.
Die erste oben am Ende des Fleckens belegen so genannte Oberbrennichs Mühle stehet Caspar Butzbachs rel. Erb- und eigenthümlich zu, ist oberschlägig und mit einem Mahl und einem Öhlgang versehen beyde aber von einem 14 Schuh hohen Wasser Rade altenative durch den von der Dorfschaft Buch herunter kommenden Bach getrieben werden, woran aber Niemand gebannt ist und muß ihre Mahlfrüchte mit vieler Beschwehrlichkeit außerhalb suchen und bestehet ihre mehrester Verdienst hauptsächlich in Mehlhandel.
Die 2te. und sogenannte Unter Brennichs Mühle stehet Peter Ludwig rel. auch eigenthümlich zu nahe an vorhergehender Mühle belegen ist nur mit einem Mahlgang so von 16 Schuh hohen oberschlägigen Rade durch den bey voriger Mühle beschriebenen Bach getrieben wird, woran ebenfalls Niemand gebannt, und ihre Mahlfrüchte auch mit vieler Beschwerlichkeit außerhalb suchen muß.
Die 3te Conrad Kraeling erb und eigenthümlich zuständige 1/8 Stunde weit oberhalb des Fleckens belegene und auch nur mit einem Mahlgang versehen sogenannte Funken Mühle, wird durch die vom hohen Samt Hospithal Gronau und der Dorfschaft Diethhard kommende Bäche von einem 16 Schuh hohen oberschlägigen Wasser Rade getrieben und hat gleichfalls lauter freiwillige Mahlgäste aus den ehemals Vierherrischen Ortschaften Martenroth, Grebenroth, Egenroth, Buch und dem Hospithal Gronau, woselbst er seine Mahlfrüchte ebenfalls abholen und das Mehl auch wieder dahin bringen muß.
Die 4te und 1/16 Stunde weit rechter Hand des Fleckens an der sogenannten Haubach belegen und Johannes Velten erblich zuständige sogenannter Rosen Mühle ist mit einem Mahl- und mit einem Öhlgang versehen, welche aber beyde von einem 18 Schuh hohen oberschlägigen Wasser Rade wechselsweise durch die sogenannte Heubach getrieben werden, und hat dermalen weder Bann noch freywillige Mahlgäste, sondern ist nur ein bloßer Handelsmüller.
Die 5te und sogenannte Ober Heubachs Mühle, stehet Peter Phil. Peter Krüger eigenthümlich zu, ist 1/16 Stunde weit ober voriger Mühle belegen und nur mit einem oberschlägigen Mahlgange versehen, welche er bisher um seine zu folgender Mühle gehöriges Bann Ortschaften jederzeit befördern zu können nur zur Nothmühle gebraucht hat.
Die 6te so 1/4 Stunde weit oberhalb des Fleckens belegen und vorigem Philip Peter Krüger erblich zuständige sogenannte Thurns-Mühle, worin die Dorfschaften Ruppertshofen, Cahsdorf, Himmighofen, Pihsighofen und Oehlberg ihre Früchte klein machen zu laßen gebannt sind. Es ist solche oberschlägig und mit 2 Mahlgängen versehen, so durch den §1 primo gedachten neben dem Flecken vorbey fließenden Bach getrieben wird. Da er nun in dieser Mühle seine Bann und Mahlgäste nicht jederzeit befördern kann; so braucht er seine vorige Oberheubachs Mühle hierbey zur Noth Mühle, wozu dann 1/3 th. der Mahlgäste, so darin mahlen, gerechnet werden kann.
Die 7te Oberhalb nahe an dem Flecken belegene und mit 2 Mahl und einem Öhlgang versehene so genannte Gemeinds Hahn Mühle, so Johannes Goedert Erbbestandsweise besitzt.
Die 8te auch oberhalb und 1/8 Stunde weit vom Flecken belegene nur mit einem Mahlgang versehen sogenannte Heubachs Mühle besitzt gegenwärtig Peter Schuhmacher jun. Ebenfalls Erbbestandsweise, an diese lezteren Erbbestands Mühlen dann auch der hiesige ganze Flecken ihre Frucht mahlen zu laßen gebannt ist, jedoch müßen Sie die Mahlfrüchte bey den Kunden abholen und das Mehl auch wieder bringen. Und die beyde Mühlen Erbbestand vom Fürstl. Haus Rothenburg und bisher Contributionsfrey gewesen sind; so bleiben solche wie bey dem 3ten § bereits angemerkt worden auch fernerhin Contributionsfrey.
Die 9te und 10te mit der erst vor einigen Jahren noch neu erbauten Nothmühlen, sind auch oberhalb 1/2 Stunde weit vom Flecken belegen und die Schwalls Mühlen genannt werden, und dem Amtsverwalter Kohl erb und eigenthümlich zuständig, woran die Dorfschaften Zorn und Algenroth, Hilgenroth, Ober- und Niedermeilingen, Müncheroth, Lautert, Reutershain, Ober- und Niederwallmenach gebannt. Es sind diese Mühlen vermöge der beim 3ten § bereits gemachten Anmerkung bisher frey gewesen, und auch wieder als Contributionsfrey catastrirt worden.
§. 21. Wirthschaften deren Conhumtion (Verbrauch) und Brandteweins Blasen
Weilen wie § 2 bereits gedacht worden, die Land und Post Straße aus dem Reiche in die Niederlande durch hiesigen Flecken gehet, so werden auch ansehnliche und importante Wirthschaften dahier getrieben, und befinden sich derselben gegenwärtig dahier 7 welche Speisen herbergieren Wein und Brandtewein und 4 so nur blos Wein Bier und Brandtwein verzapfen, als
- Arnold Diefenbach treibt solche im Schild zur Krone genannt, wobey hauptsächlich alle hierdurch reisende Pahsagiers mit Kutschen und Reitpferden ihren Abtritt halten und aufs beste mit Eßen und trinken versehen und logiert werden, und vermöge 6 jährigen accih (Getränkesteuer) Rechnungs Extract de annis 1787 bis 1792. incl. pro medio jährl. 3 Fuder 53 2/3 Maas Wein versellt, wie auch 150 Mainzer Malter Hafer und 100 Centner Heu verconhumiret.
- Elias Westerburgs rel. zum Löwen, wobey ebenfalls viele Pahsagiers Chaisen absteigen, hauptsächlich aber Fuhr- und andere Leute herbergiret und mit Eßen und Trinken gut versehen werden. Verconhumiret jährl. 80 Mainzer Malter Hafer und 100 Centner Heu, welches aber, da sie erst vor kurzer Zeit die Wirthschaft übernommen hat, so wenig als was sie an Wein verzapft richtig ausfindig zu machen gestanden
- Peter Gundrum im grünen Baum, herbergiret hauptsächlich Fußgänger und auch bisweilen Reisende zu Pferde, daher nur wenig Hafer und Heu verconhumiret dagegen aber desto mehr Wein versellet und nach gedachtem 6jährigen Accis Rechnungs-Extract pro medio jährlich 4 Fuder 4 Ohm Wein, 4 Ohm Brandtewein und 7 Fuder 4 Ohm Bier gebrauet und verzapft.
- Siemon Maßen rel. im Adler herbergiret wenig oder gar nicht, sodann versellet nur einzele Wein und Brandtewein, und nach mehr gedachtem accihs rechnungs Extract pro medio jährl. 1 Fuder 1/4 Ohm Wein und 3 Ohm Brandtewein verzapft, letztern Sie auch selbsten brennt.
- Daniel Munz im grünen Wald, hat in Ansehung des Wein und Brandtewein schenkens mit voriger gleiche Beschaffenheit, so dann ist er auch ein zünftiger Bierbrauer und hat nach mehr gedachtem accis Rechnungs Extract pro medio jährlich 4 Fuder 1/3 Ohm Bier gebraut und versellet.
- Johannes Gallade ist Pachtbeständer von dem von Romlingischen adelich freyen Steinern Hause, worinnen derselbe eine importante Zapferei treibet. Dieses Haus aber ist vermöge Freyheits Briefes von Weiland der Frau Landgräfin Hedwig Sophia hochstselligen Andenkens hub dato Cahsel den 14te July 1670 5 Fuder Wein und 5 Fuder Bier ohne die geringste Beschwehrung frey zu verzapfen berechtiget, was aber derselbe über ersagte 5 Fuder Wein und Bier versellet, muß er gleich hiesigen andern Wirthen auch veraccihsen und hat nach oft gedachtem Accihs Rechnungs Extract pro medio jährl. noch 4 Ohm 30 Maas Wein und 4 Fuder 1 1/2 Ohm Bier mehr versellet. Sodann verzapft er auch jährlich ohngefähr wohl 4 Ohm Brandtewein, so er selbsten brennet und das Bier auch selbsten brauet.
- Der Kaißerl. Posthalter Recken hat neben seiner Posthaltung auch seit kurzer Zeit eine öffentliche Wirthschaft angefangen, Herbergiret und speiset alle Pahsagiers so nur kommen, und versellet auch daneben einzeln Wein, als wodurch er andern Wirthen schon ziemlich Abbruch gethan hat.
- Christoph Faerbers rel. treibt nur eine kleine Schank Wirthschaft und hat nach viel gedachtem Accihs Rechnungs Extract pro medio jährl. nur 1 Fuder 13 2/3 Maas Wein versellet.
- Daniel Munzen rel. brauet und verzapft nur Bier und hat deßen lt. Accihs Rechnungs Extract pro medio jährl. 4 Fuder 1 1/3 Ohm versellet.
- Philip David Auhserehl jun. hat seit kurzer Zeit die Brandteweinsschenke angefangen, und kann deßen ohngefähr jährl. 4 Ohm verzapfen.
- Philip Henrich Dollhaeuhser brennet und versellet jährl. wohl 6 Ohm Brandtewein.
An Brandteweins Blasen aber sind dermalen noch 5 dahier vorhanden, welche solche aber nicht stark treiben.
§. 22. Situation des Feldes und deßen Qualitas intrinseca
Diese Fleckens Feldmark liegt in einer offen sömmerische Gegend ohngefähr zur hälfte plaine zum 1/4 theil abhängig und gewölbt, das übrige 1/4 theil aber hoch und sehr Bergigt und kann ppter. 1/3 theil für gut, deie 1/2 te als mittelmäßig und 1/6theil wie schlecht geachtet werden. Der Grund und Boden bestehet in den guten Lagen aus fertilen braunen Lehm, der mittelmäßige auch noch aus fruchtbarem Lehm, so aber etwas Kiesigt auch Theils etwas Wassergalligt und der schlechteste aus scharfer hitziger Kieß und Schiefer Erde mit vielen Steinen beschwehret und theils auch aus sauren mit Waßergallen behafteten Lehm.
Qualitas Moralis
- Die Eigenschaft der hiesigen Contribuablen Güthern bestehet aus Erbländereien so der Fürstl. Rothenburgischen Herrschaft Dienst und mit der 10ten Garbe zehndbar
- Verschiedenen einzelen Erbländern, so wie voriger Dienst und dem hiesigen Contributions freyen Herrschaftl. Otto Hof gleich dem Stift zu St. Goar mit der 10ten Garbe zehndbar.
- Erbwiesen und Gärten, so ebenfalls der Fürstl. Rothenburg. Herrschaft Dienst, zins und zehndbar.
- Einzelne Erbländerei Wiesen und Gärten, so wie vorige Dienst und zinsbar aber zehndfrey.
Cahus Sortuiti Schicksalsfälle
Was die Unglücksfälle betrifft, so sind mir die abhängige und bergigt belegenen Ländereien, so wie auf die in den Gründen liegenden Wiesen, bey entstehenden schweren Gewittern und Platz Regen durch wegspielung der Superficies (Oberflächen) dem Ruin sehr exponirt und oft beyderseits verderbet, leztern aber besonders von Schutt und Stein überführet und die Gefüttere darauf eingeschlämmet werden. Desgleichen leiden auch die Waßergalligten Striche bey naßen Wintern durch Auswinterung der Winterfrüchte sowohl als die sogenannten Oberdorfer und Ellichsfelder, so mit dem sogenannten Landraum oder Hungerblumen noch sehr stark beschwehret, welche aber nur den Sommerfrüchten schädlich sind, oft großen Schaden.
Cultur der Güther.
Was das Düngen mit dem Ochse betrifft, so ist solches fast durchgängig schwehr, weil es von allen Seiten aus dem Flecken in die Felder Berg an und je weiter je höher steigt, bis erst die Höhe erreicht, da es dann gleich gehet. So viel aber das pflügen angehet, so kann der Pflug bey guter Witterung und das Terrain nicht schwehr, mit einem starken Pferd oder 2 Ochsen bestritten werden. Bey nicht favorabeler Witterung aber und in den Lagen, wo der Grund Lehmigt und schwer ist, werden 2 Pferde oder 4 Ochsen erfordert. Wobey dann noch besonders zu bemerken: daß der mehreste Theil hiesiger Bürgerschaft nicht mit so viel Güthern versehen, daß sie selbst Geschirre darau halten können, sondern solche durch die Bauren von den umliegenden Ortschaften cultivieren laßen müßen, welches dann auch von denselben so flüchtig und nicht behörig verrichtet wird. Die Erndte auch nicht so ergiebig, wie an andern Orten ausfallen kann.
§. 23. Frucht Aussaat und Erndte wie auch Werth und Miethe der Ländereyen
Auf einem zu 150 Quadrat Ruthen gemeßenen Cahselischen Acker oder 100 Rheinischen Ruthen werden im Winterfeld 2 1/2 Simmer Korn und 4 Simmer Spelz und im Sommerfeld 2 Simmer Gerste und 3 1/2 Simmer Hafer Mainzer Maas ausgesäet, und auf einem solchen Acker pro medio geerndtet, wie in folgender Tabella:

§. 24. Wiesen Wachs.
Ist der Wiesnwachs hierselbst den Landereien zwar wohl angemeßen und größtentheils auch von guter Qualitaet; allein da die Rothenburgische Herrschaft und von Romlingische Erben einen ansehnlichen contributionsfreyen District Wiesen, der Brühl genannt, weniger nicht viele Ausmärker davon besitzen. So müßen zum Theil die Mittelmäsig-gröstentheils aber die gering begüterten das nöthige Heu zur Unterhaltung des Viehes im Winter an kaufen. Übrigens aber trägt derselbe zum Theil recht gut süßes und gröstentheils melirt und saures Gefutter; ist auch mehrentheils 2schurig und kann auch guten Theils gewäßer werden.
§. 25. Heu und Grummet Erndte wie auch Werth und Miethe eines Ackers, desgleichen Pretium eines Centner Heu und Grummets.
Nach der verpflichteten Taxatoren Angabe werden auf einem zu 150 quadrat Ruthen gemeßene Acker pro medio geerndtet, desgleichen Werth und Miethe, wie auch der Preiß eines Centner Heu und Grummets angegeben, wie in folgender Tabella enthalten:

§. 26. Grenz- Beschreibung
Da die Grenze dieses Fleckens nach einem unterm 28tenund 20ten Aprill vollzogenen GrenzBegängnis unddarüber von damaligen Kaiserl. Notario Johs:Nicolaus Gewehr zu Boppart im Chur Trierischenvon Stein zu Stein auf den Stellen aufgenommen und inhiesiger Gemeinds Repositur (Archiv) befindlichen und von demselben vidimirten (unterzeichneten) Grenz Instrument, überall mitden nöthigen Grenzsteinen versehen ist, auch mit allenvon den angrenzenden Nachbarn, als dem hohen SamtHospithal Gronau auf einem sehr geringen schmalenStrich Gehölze von der Langenschwallbacher Straßean und von den Gronauer Wiesen hinunter bis ohnweitder sogenannten Claußer Mühle, noch einige abersehr wenig bedeutende Strittigkeiten obwalten,weiter keine Strittigkeiten hat; so hat man derenweitläufige Beschreibung auch für überflüßig gehalten.
§. 27. Fruchtmaas
Allhier bedient man sich des Bopparter Fruchtmaases und hält ein solches Malter Korn 1 Viertel 8 Metzen und 1 Malter Hafer 1 Viertel 14 Metzen Caßelisch Maas.
§. 28. Zinsen
Da aus hiesigem Flecken alljährlich entrichtet werdenden Zinsgefälle haben zu erheben.
- Die Fürstlich Rothenburgische Herrschaft in die Rentherei Reichenberg
- 33 Rth., 50 Kr., 7/20H. schwehr Erbzinsen.
- 84 Rth., 12 Kr., 2 1/6 H. Beede und Bannweingeld auch Schloßgeld.
- 1 Malter Weitzen
- 27 Malter, 6 Simmer, 2 Sester Korn
- 6 Malter, 5 Simmer, 2 Sester Hafer
- 40 Stück Zins Hahnen
- 154 Fastnachts Hühner, so auf der Mannschaft haften
- 58 Malter, 1 Simmer Rauch Hafer alles in Bopparter Maas, welche leztere Hafer aber auf den Häusern haften.
- Der Amtmann Canzeley Rath Rau zu Langenschwallbach
- 1 Rth. 3 ¼Kr. Leicht, 1 Rth. 11 5/9 H. edictm Zinsen.
- 4 Simmer Korn und
- 10 Malter 1 1/4 Sester Hafer Bopparter Maas.
- Die hiesige Lutherische Kirche
- 1 Rth. 12 3/4 Kr. leicht oder 30 Alb. 5 1/3 H. edictmäßig Geld Zinsen und
- 5 1/2 Simmer Korn, welches aber unter die hiesige Armen ausgetheilt wird.
- Die hiesige lutherische Pfarrei
- 1 Rth. 9 1/2 Kr. leicht oder 29 Alb. edictm Geldzinsen
- 11 Malter 3 Simmer 1 47/72 Sester Korn und
- 2 Malter, 7 Simmer 1 19/36 Sester Hafer Bopparter Maas.
- Die hiesige lutherische Schule
- 29 Kr. leicht oder 8 Ab. 7 1/9 H. edictm. Geldzinsen, und
- 1 Simmer 3 Sester Korn, Bopparter Maas.
- Das hohe Samt Hospithal Gronau
- 14 Kr. 3 H. leicht oder 4 Alb. 4 4/9 H. edictm Geld Zinsen.
- Noch 2 Rth. leicht von Contributions frey gewesenen Stücken.
- Das Stift zu St. Goar
- 1 Rth. 7 ½Kr. leicht oder 28 Alb. 10 2/3 H. edictmäßig Geldzinsen ebenfalls von vorgedachter Contributionsfrey gewesenen Stücken.
§. 29. Zehnden
Die hiesige Feldmark ist außer denen vermischt liegenden Stückern, sodann der freyen Pfarr-und Schul Ländereien der Fürstl. Rothenburgischen Herrschaft ohne dem sogenannten Otto Hof und noch etlichen daran belegenen Stückern so dem Stift zu St. Goar zehnden, mit der 10ten Garbe zehndbar und hat solcher vermöge Reichenberger Amt Rechnungs Extract des annis 1782. bis 1790. nach einem 9Jährigen Durchschnitt pro medio jährlich
- 1 Malter, 2 Simmer, 1 1/3 Sester Weitzen
- 10 Malter, 1 Simmer, 23/30 Sester Speltz
- 93 Malter, 3 Simmer. 1 2/9 Sester Korn
- 14 Malter, 2 Simmer, 2/9 Sester Gerste
- 75 Malter, 7 Simmer, 2 Sester Hafer
- 1 1/2 Sester Linsen
- 7 Simmer Sester Erbsen
Bopparter Maas ertragen. Die Wiesen und Gärten sind ebenfalls Theils zehndfrei und Theils ersagter Rothenburgischer Herrschaft auch mit dem 10ten Kegel zehndbar, welcher aber dermalen nicht von den Wiesenstückern gezogen sondern überhaupt 7 Wagen Heu davon gegeben wird. Sodann ist mehrgedachte Herrschaft auch mit dem Blutzehnden dahier berechtiget, welcher aber nur von den gezogen werdenden jungen Lämmern und Ferkeln gezogen wird.
§. 30. Dienst Beschreibung
Hiesiger Flecken ist gnädigster Landesherrschaft sowohl als auch der Fürstl. Rothenburgischen Herrschaft jedoch nur mit ungemeßenen Real und Perhsonal Diensten, so wie auch letzteren noch mit etwas gemeßenen Spann und Handdiensten auch Dienstgelder zu bezahlen verpflichtet und bestehen die gemeßenen Spanndienste nur das in der Herrschaftl. Brühlwieß gezogen werdende Heu und Grummet einfahren, wozu jährlich 8 Wagen zum Heu und 6 Wagen zum Grummet mit 4 Ochsen a. 1/2 Tag erfordert werden.
Die ungemeßenen aber sind allgemein Landesdienste, welche von der ganzen Niedergrafschaft nach einem im Jahr 1770. auf die Morgenzahl der Güter eigends errichteten neuen Jahrfrohnstock geleistet werden, und dem es hiernach dem Kirchspiel überhaupt 26 1/2 Landfuhrn ertragen; so erträgt es dem Flecken hiervon auf 18 1/2 Fuhren zu dienen. Es werden aber solche von dem Oberwagenmeister, wenn solche erfordert , in die ganze Niedergrafschaft an den Wagenmeister, von diesem aber an die Roßmeister jeden Kirchspiels zur weiteren Besorgung ausgeschrieben, darüber jährlich eine Berechnung aufgestellt und von den Landesvorstehern Ober- und Wagenmeister in eine Haupt Landesdienst-Vergleichung gebracht, und bestehen aus folgenden Arten, als
A. an gnädigste Landesherrschaft
Das zur Vestung Rheinfels und dem Landbrückenbau erfordert werdende Eichen und Buchen Bauholz aus ihren Gemeinds Waldungen pro rata geben und an Ort und Stelle fahren; wie auch alle zum Vestungsbau erforderlichen Fuhren verrichten helfen. Ihre zugeschriebene Ratam des Clafterholzes für die Garnihon zu Rheinfels und Katz aus ihren Gemeinds Waldungen an Ort und Stelle fahren. Bey vorfallende Durchmärschen hiesiger Truppen nicht allein die Equipage (Ausrüstung) fahren, sondern auch die nöthigen Reitpferde stellen helfen.
B. Der Fürstlich Rothenburgischen Herrschaft
aber muß die Herrschaftliche Zins, Zehnd und sonstige Pacht Früchte auf dem Herrschaftlichen Fruchtboden zu Nastaetten und Langenschwalbach aufladen und nach St. Goar, sodann wenn diese Früchte verkauft werden, solche auf den herrschaftl. Speicher oder Fruchtboden aufladen und auf 4 Stunden Weges weit transportiret werden. Das Bestallungsholz zur Fürstlich Rothenburgischen Canzley zu St. Goar und sonstiger Dienerschaft aus denen herrschaftlichen Waldungen, wo solches gehauen worden an ihre Bestimmung fahren helfen. Alle bey denen herrschaftl. Gebäuden zu Langenschwalbach, Offenthaler Hof, Schloß Reichenberg und zu St. Goar erfordert werdende Baufuhren leisten helfen. Das in der Herrschaftl. sogenannter Hafen Mühle zu St. Goarshausen zum gehenden Geschirre erforderliche Gehölze aus ihren Gemeinds Waldungen pro rata dahin liefern. An den herrschaftl. Weyhern und Teichen zu Lauffenselden und dem Steegerhof die nöthigen Fuhren verrichten helfen. Denen herrschaftl. Offizianten, wenn solche in Dienstangelegenheiten reißen müßen, die erforderlichen Reit- und Vorspann Pferde geben. Für die Garnihon zu Rheinfels das erforderliche Lagerstroh geben und solches auch dahin fahren helfen. Von allen vorbeschriebenen ungemeßenen Spanndiensten werden keine Dienstgebühr gegeben. Zu allen diesen Arten Diensten hat es noch den abgeschloßenen Dienstvergleichungen dem hiesigen Kirchspiel nach einem 6jährigen Durchschnitt de annis 1782 bis 1787 jährlich pro medio 496Tägliche Karrn-Dienste mit einem Pferde oder 2 Ochsen und hiervon dem hiesigen Flecken auf 18 ½ Fuhren 346 1/4 Karrendienste ertragen. Außer diesen in natur geleistet werdende Spanndiensten muß derselbe der fürstlich Rothenburgischen Herrschaft zur Renterei Reichenberg 20 Rth. 46 Kr. 3 5/6 Hl schwehr Drittorfer und neues Weinfuhrgeld und schwehr Hofdienst- oder Reichenberger Ackergeld bezahlen.
Sodann
Muß das Kirchspiel noch für ständige und unständige Spanndienste noch ein Dienstgeld, so in den Landesrechnungen berechnet werden, alljährlich bezahlen und zwar
- Für ständige Fuhrdienste zum Bieberheimer Hof 7 Rth. 50 1/4 Kr.
- Unständige aber nach einem 6jährigen Durchschnitt de annis 1782. bis 1787. jährlich pro medio 23 Rth. 50 1/24 Kr.
Sämmtliche Spanndienste und Spanndienstgelder haften auf den Contribuablen Güthern. Die Handdienste betreffend, so sind einige wenige gemeßen – gröstentheils aber ungemeßene und bestehen die gemeßenen aus folgender Art, daß der hiesige Flecken die herrschaftliche Brühlwiese im Frühjahr reinigen, die Wassergraben aufschneiden, solche wäßern, als dann das Heu und Grummet mähen und solches so lange bearbeiten bis es dürre ist, wozu nach einem ohngefähren Überschlage überhaupt jährl. 96 Dienste a` 1 Tag erfordert werden. Die ungemeßenen aber werden wie die Spanndienste von der ganzen Niedergrafschaft geleistet und bestehen in nachfolgenden Arten als Muß der Flecken alle bey dem Vestungsbau zu Rheinfels erforderliche Handdienste verrichten helfen. Alle bey denen herrschaftlichen Gebäuden in der Niedergrafschaft bey deren neues Erbauung oder deren vorfallenden Reparationen sowohl als auch Bey Reinigung der herrschaftl. Weihers oder Teichen zu Lauffenselden und dem Steegerhof erfordert werdenden Hand Dienste verrichten helfen, sodann die Wachten auf den Rentherey Ämtern verrichten helfen oder solche mit Geld bezahlen, wie auch bey Treibjagden die nöthigen Treibleute zu stellen. Alle zu herrschaftlichen Behuf erfordert werdende Botengänge verrichten helfen, von allen aber keine Dienstgebührn gegeben werden. Zu diesen ungemeßenen Hand Diensten hat es dem
Kirchspiel nach einem 6jährigen Durchschnitt de 1782. bis 1787. jährlich pro medio 626 Dienste und hiervon dem hiesigen Flecken auf 34 ¼ Handfrohn und 510 ½ Taglichen Dienst einer Person ertragen.
Außer diesen muß das ganze Kirchspiel noch für ständige Hand Dienste welche vor Zeiten an den Bieberheimer Hof, Küchen und Lustgärten ingleichen Frankfurter Botengänge, Kohlen zu brennen und zu meßen, geleistet werden und in den Land Rechnungen berechnet werden 22 Rth. 6 ¼ Kr. und für unständige nach einem 6jährigen Durchschnitt de annis 1782. bis 1787 pro medio jährlich12 Rth. 14 ½ Kr. Hiervon erträgt es hiesigem Flecken auf auf 34 ¼ Frohnen 23 Rth. 8 alb. 4 8/9 Hl: und haften sämmtliche Handdienste und Handdienstgelder auf der Mannschaft. Vorstehender Dienstbeschreibung nun zu Folge bestehen. Die gemeßenen Spanndienste aus 14 Wagen mit 2 Pferden oder 4 Ochsen a`1/2 Tag, die nun vermöge höchster Resolution (Entschließung) angeschlagen.
§. 31. Heer Wagen
Dergleichen Güther finden sich dahier nicht, wovon bey vorfallenden Feldzügen, Heer Wagen gestellt werden müßen.
§. 32. Meßung
Ist der hiesige Flecken und deßen ganze Terminey im Jahr 1784 durch den verpflichteten Landmeßer Johann Helfrich Schneider mit einer 14 Schuhigs Ruthen deren 150. einen Caßellichen Acker ausmachen gemeßen und in 8 Charten gebracht. Im Jahr 1789. aber sehr vieles durch den Landmeßer Johann Philip Klein darinnen suppliret (gerügt), worauf dann folgendes Catastrum aufgestellt und Rectihicirt (berichtigt) worden.
§. 33. Ganzer Inhalt des Fleckens und deßen Terminey
Dieser Flecken und deßen Feldflur bestehet noch denen in vorigem § gedachten 8 Feldmaß Charten aus
Der Fürstlich Rothenburgischen Zehndscheuer ad
- 1/8 Acker, 1 ½ Ruthe
- 11 ¾ Ruthe Garten
- 20 7/8 Acker, ¼ Ruthe Wiesen und
- 7 1/8 Acker, 13 ½ Ruthe Länderei
Summa: 28 ¼Acker und 8 ¼ Ruthe
- 1/8 Acker, 1 ½ Ruthe
- 11 ¾ Ruthe Garten
- 20 7/8 Acker, ¼ Ruthe Wiesen und
- 7 1/8 Acker, 13 ½ Ruthe Länderei
Summa: 28 ¼Acker und 8 ¼ Ruthe
Dem adelich freyen von Schützischen Hauß ad
- 11/16 Acker, 1 3/8 Ruthen
- 50 7/8 Acker, 11 ¾ Ruthen Land zehndbar
- 12 11/16 Acker, 4 ¼ Ruthen Wiesen und
- 1 ¼ Acker 2 Ruthen Garten
Summa: 66 3/8 Acker und 5/8 Ruthen
Dem von Sohlerischen freyen Hause ad
- 7/16 Acker, 1 3/8 Ruthen
- 1 3/8 Acker, 1/4 Ruthen Land
- 15/16 Acker, 8 Ruthen Wiese und
- 1 ¼ Acker, 2 Ruthen Garten
Summa: 4 1/16 Acker 2 1/4 Ruthen
Dem freyen von Romlingischen Steinern Hause ad
- 1/8 Acker, 14 Ruthen
- 1/8 Acker, 12 Ruthen Stall und
- 4 3/8 Acker, 8 Ruthen Wiesen und Gärten
Summa: 4 13/16 Acker und 5 7/8 Ruthen
Dem zu den Nahsau Weilburgischen Hof Aftholderbach gehörigen
- 50 Acker Land
- 23 7/8 Acker, 16 1/4 Ruthen Wiesen und
- 4 1/2 Acker11 Ruthen Wüstes
Summa: 84 1/2 Acker und 8 1/2 Ruthen
Dem herrschaftlich freyen so genannten OttoHofGuth
- 51 5/8 Acker, 18 1/4 Ruthen Land
- 5 Acker, 2 1/4 Ruthen Wiese und
- 1 3/4 Acker, 11 3/4 Ruthen Garten
- 58 1/2 Acker, 13 1/2 Ruthen
so des Hof CammerRath Recken Erben zu Erbleyhe besitzen.
Noch dieselben 3 1/4 Acker, 12 1/4 Ruthen Land so bisher nur Contributionsfrey gewesen und dem Hospithal Gronau zuständig sind. 3/8 Acker, 15 Ruthen Wiesen so Phil. Wilh. Steegs relet Consorten zuständig und gegen das Contributionsfreye Bienen Gärtgen eingetauscht worden.
Der Herrschaftlich freyen sogenannten Gemeinds Hahn Mühle ad
- 1/8 Acker, 17 1/4 Ruthen Land und
- 1/4 Acker, 1/4 Ruthen Garten
Summa: 3/8 Acker und 17 1/2 Ruthen so dermalen Johs. Göddert zu Erbleyhe besitzt.
Der sogenannten freyen Gemeinds Heubachs Mühle ad
- 1/8 Acker, 17 1/2 Ruthen und
- 1/8 Acker, 2 Ruthen Garten
Summa: 3/8 Acker und ¾ Ruthen welche Peter Schuhmacher jun. auf Erbleyhe besitzt.
- 5/8 Acker, 15 Ruthen Contributions freyes Land, so Phil. Jacob Christ zu Oehlsberg und Peter Sopp zuständig.
- 1 3/8 Acker, 6 1/2 Ruthen Kirche samt den dabey belegenen Todtenhöfen
Dem Reformierten Pfarrhause ad
- 8 3/4 Ruthen Acker 10 1/2 Ruthen Garten dabey
Summa: 1/8 Acker, 1/2 Ruthen
Dem Evangelischen Lutherischen Pfarrhause ad
- ¼ Acker, 7 1/2 Ruthen wozu gehören
- 26 3/8 Acker, 4 1/4 Ruthen Land
- 18 Acker, 5 1/2 Ruthen Wiesen und
- 2 ½ Acker 3 3/4 Ruthen Gärten
Summa: 47 ¼ Acker und 12 1/4 Ruthen
Dem Catholischen Pfarrhause ad
- 15 Ruthen und 1 1/2 Acker
- 10 1/4 Ruthen Garten
Summa: 1 5/8 Acker und 6 1/2 Ruthen
Dem Lutherischen Schulhaus ad
- 8 1/4 Ruthen
- 6 5/8 Acker, 11 Ruthen Land
- 1 1/2 Acker 8 1/4 Ruthen Wiesen und Gärten
Summa: 8 1/4 Acker und 8 3/4 Ruthen
Dem Catholischen freyen Schulhause ad
- 1/8 Acker
- 1/8 Acker, 11 1/2 Ruthen Garten
Summa: 1/4 Acker und 11 1/2 Ruthen
- 1/8 Acker, 5 1/2 Ruthen Reformierter Schulgarten
- 1/4 Acker, 9 Ruthen Der Wasen Meisterey
Dem freyen Hof Schwall und dazugehörige Mühlen ad
- 1 1/4 Acker, 15 1/4 Ruthen
- 66 5/8 Acker, 15 1/2 Ruthen Land
- 23 Acker, 6 1/4 Ruthen Wiesen und Gärten
- 2 7/8 Acker, 1 Ruthen Wüstes
Summa: 94 Acker und 1/2 Ruthen
150 Contribuablen Häusern einer separaten Scheuer und 2 Baustätten ad 17 Acker und 5 1/2 Ruthen wozu an Contribuablen Güthern gehören so denen Singulis (einzelnen Bauern) zustehen
- 1644 Acker, 8 7/8 Ruthen Land zehndbar
- 170 3/8 Acker, 1 1/8 Ruthen Land zehndfrei
- 410 3/16 Acker, 2 3/8 Ruthen Wiesen und Gärten zehndbar
- 49 ¼ Acker, 3/8 Ruthen Wiesen zehndfrei
- 21 ¾ Acker, 4 1/4 Ruthen Wüstes und
- 3 1/16 Acker, 4 1/2 Unbrauchbare Raine
Summa: 2298 3/8 Acker und 2 3/4 Ruthen
An gemeinschaftlichen Güthern und Nutzungen dem Rath- Schöffen und Hirthenhäuser ad
- 1/8 Acker, 10 1/4 Ruthen
- 5 3/4 Ruthen Garten
- 206 ¾ Acker, 12 3/4 Ruthen Land zehndbar
- 2 7/8 Acker, 16 Ruthen Wiesen
- 1648 ½ Acker 6 1/4 Ruthen Waldungen
- 698 5/8 Acker, 15 3/4 Ruthen Wüstes und Huden
- 21 3/8 Acker, 2 Ruthen Tristen und Wege
Summa: 2578 1/2 Acker und 2 1/4 Ruthen
Welches demnach in Summa Total 5300 3/8 Acker und 2 3/4 Ruthen ausmachen.
§. 34. Servitut (Leibeigenschaft)
Hiesiger Flecken ist der Fürstlich Rothenburgischen Herrschaft zwar – jedoch aber nur in soweit mit der Leibeigenschaft unterworfen, daß wenn der Vater einer Familie mit Todte abgehet, so wird deßen hinterlaßenes Vermögen von Gerichts wegen taxiert und dem hiesigen Fürstlich Rothenburgischen Beamten übergeben und nach deßes Befinden und nach Abzug derer vorhandenen Pahsivorum (Schulden) das Beste Haupt mit 2 pro Cent gelöset und demselben 45 Kreuzer schwehr an Thädigungsgebühr bezahlt werden müßen. Außerdem aber wenn ein Manns oder Frauens Person sich außer Land verheiratet oder ganze Familien außer Land ziehen so müßen sie sich ebenfalls vorhero erst mit 2 pro Cent aus der Leibeigenschaft loskaufen.
§. 35. Zoll und Accihe
Ist dahier eine Zollstätte und wird solcher auf zweierlei Art erhoben, wovon einer der güldene Zoll so blos von allerhand Getränken gegeben und gnädigster Landesherrschaft und der Heßen Darmstädtischen Herrschaft entrichtet und an die Haupt Zollstätte nach St. Goar abgeliefert. Der andere und ordinaire (gewöhnliche) Landzoll aber der Fürstlich Rothenburgischen Herrschaft gehörig ist. Accihe (Umsatzsteuer auf Getränke) wird dahier auch erhoben und an den Trancksteuer Obereinnehmer nach St. Goar abgeliefert.
§. 36. Civil und Criminal Jurisdiction
Über diesen Flecken und deßen Inwohner stehet beydes der Fürstlich Rothenburgischen Herrschaft privative zu und wird durch einen jederzeitigen Oberschultheiß dahier administriret. Was aber die Landeshoheitlichen Vorrechte betrift, so werden solche durch die Rehervaten Commihsarium (Gericht für Geistliche und Militärische Angelegenheiten) zu St. Goar gewahret.
§. 37. Hohe und Niedere Jagdgerechtigkeit
Es stehet solche ebenfalls der Fürstlich Rotjhenburgischen Herrschaft privative zu und wird durch ein dahier wohnenden Jäger aderciret.
§. 38. Steuer Capital der Haeuser
Es beträgt das Steuer Capital der Haeuser überhaupt 7640 Steuerthl. und kommt demnach ein Haus ins andere gerechnet vor Abzug der Neben onerum auf 48/ 1/3 Steuerthl.
§. 39. Sorten Land Wiesen und Gärten
Nach der mit denen verpflichteten Schätzerer geschehene Feldbesichtig- und Untersuchung der Grund Arten hiernach aber im Feld und auf den Stellen vollzogenen speciellen Sortierung sind die Stellbaren Ländereyen in 8 und die Wiesen und Gärten auch in 8 Clahsen abgetheilt und das Wüste mit nro. 9 bezeichnet worden. Es ist aber dieser Ort nach den Local Umständen mit den Ländereyen in die 3te Haupt Clahse gebracht und der beste Acker in nro. 1 mit 15 Steuertr.
- nro. 2 mit 14
- nro. 3 mit 13
- nro. 4 mit 11
- nro. 5 mit 9
- nro. 6 mit 7
- nro. 7 mit 5
- nro. 8 mit 2
Mit den Wiesen und Gärten aber in der 1ten Haupt Clahse gestellt und der beste Acker in nro. 1 mit 18 Steuertr.
- nro. 2 mit 17
- nro. 3 mit 15
- nro. 4 mit 13
- nro. 5 mit 10
- nro. 6 mit 8
- nro. 7 mit 5
- nro. 8 mit 3
angeschlagen worden.
§. 40.Steuer, Capital der Güther
Beläuft sich das Steuer Capital der Ländereyen auf 14365 Stth. 13 Alb. 8 Hl. und kommt demnach 1 Acker Land in den andern auf 7 7/8 Stth. Der Wiesen und Gärten aber auf 4263 Stth. 5 Alb. 2 Hl. mithin. 1 Acker und Wiesen und Gärten in der andern 9 1/4 Stth. Sodann von Land Wiesen und Gärten zusammen auf 18628 Stth. 18 Alb. 10 Hl. und thut also ein Acker in den andern von beyden gleichfalls vor Abzug der Neben onerum auf 8 1/5 Stth.
§. 41. Steuer Capital der Handthierungen
Das Steuer Capital der Handthierungen und Gewerbe beläuft sich dermalen auf 6318 Stth.
§. 42. Steuer Capital des Viehes
Es beträgt dermalen das Steuer Capital vom Vieh 919 Stth.
§. 43. Noch besondere Umstände und Beschaffenheiten so in vorigen § nicht enthalten
Dergleichen sind hiesigen Orts keine anzumerken.
Daß vorstehende Ortsbeschreibung uns Endes unterschriebenen Schätzern nochmalen von Wort zu Wort vorgelesen worden und deren Inhalt so viel uns davon wißend gewesen und zu wißen verlangt worden auch in allem für gegründet halten, mithin nichts mehr dabey zu erinnern wißen, solches haben wir zur Steuer der Wahrheit hierdurch beurkunden wollen. So geschehen.
Nastaetten den 3ten April 1794.
Johannes Henrich Hehner
Johann George Recken
Johann Dietrich Desch