Nastätten, 21. April 1922 – Stadtverordnetenversammlung vom 19. April – dem Etat der gewerblichen Berufs- und Fortbildungsschule für das Rechnungsjahr 1922 wurde festgestzt. Schulpflichtig sind nunmehr alle jugendlichen Personen männlichen Geschlechts. Den Bullenhaltern soll für das laufende Vierteljahr eine Teuerrungszulage von 1.500 Mark gewährt werden.
Nastätten, 24. April 1922 – Schöffengericht Sitzung vom 21. April – Metzger Jakob O. von Nastätten hat gegen das Viehseuchengesetz verstoßen. Jakob O, war beschuldigt räudekranke Schafe aus dem Sperrbezirk Nastätten nach Diethardt transportiert zu haben … 80 Mark Geldstrafe; die Arbeiter Emil J, und Ernst R. aus Lierschied waren angeklagt, aus dem Gemeindewald Kasdorf Holz entwendet und den hinzugekommenen Förster falsche Namen genannt zu haben … 50 Mark Geldstrafe für den Diebstahl und 20 Mark wegen falscher Namensnennung.
Nastätten 26. April 1922 – Schutz der Wiesen – Aus den Kreisen der Grundeigentümer hört man berechtigt Klagen über Begehen von Wiesen und Futterfeldern. Das junge Grün, auf dessen Wachstum die Viehbesitzer sehnlichst warten, wird zertreten. … das den schadenbringenden Treiben Einhalt geboten wird.
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